Mit dem Gesetzentwurf zur Ländlichen Entwicklung modernisieren wir zentrale Verwaltungsverfahren in Bayern. Ziel ist es, Prozesse einfacher, schneller und bürgernäher zu gestalten – durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und mehr Flexibilität. Dazu gehören digitale Termine, der Abbau unnötiger Formvorschriften sowie zentrale, vollständig digitale Bekanntmachungen durch die Ämter für Ländliche Entwicklung. Das spart Zeit, senkt Kosten und entlastet insbesondere die Kommunen.

Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen und schafft mehr Spielräume in organisatorischen Fragen, etwa bei Teilnehmergemeinschaften, der Wertermittlung von Grundstücken oder der Personalgewinnung. Entscheidend ist dabei nicht der Status, sondern die Qualifikation – gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ein wichtiger Schritt.

Die Ländliche Entwicklung ist ein Schlüssel für die Zukunft Bayerns: Rund 1.200 Verfahren tragen zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten, zum Hochwasserschutz, zur Stärkung der Landwirtschaft, zum Naturschutz und zur Dorferneuerung bei. Mit diesem Gesetz geben wir den Ämtern für Ländliche Entwicklung moderne Werkzeuge an die Hand – für weniger Bürokratie und mehr Zeit für den Dienst am Bürger.